Whistleblower (HinSchG) Hinweisgeberschutzgesetz

Benötigt Ihr Unternehmen ein effektives Hinweisgeberschutzsystem? Gemäß des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) vom 31. Mai 2023 sind alle Firmen mit 49 oder mehr Angestellten dazu verpflichtet ein internes Hinweisgebersystem einzurichten.

Die ArbeitsSchutz-CONFORM bietet Unterstützung und Beratung sowie ein System um Vorfälle anonym zu melden und schnell zu adressieren.

Seit 2023 Pflicht

Whistleblower (HinSchG)

Beratung zur Umsetzung

Wir beraten Sie bei der Umsetzung eines internen Hinweisgeberschutzsystems in Ihrem Unternehmen.

System-Bereitstellung

Wir stellen ein System bereit, über das Vorfälle anonym gemeldet und schnell adressiert werden können.

Pflicht ab 49 Mitarbeitern

Seit dem 31. Mai 2023 sind alle Firmen mit 49 oder mehr Angestellten verpflichtet ein internes Hinweisgebersystem einzurichten.

Laufende Betreuung

Wir unterstützen Sie bei der dauerhaften Betreuung und Weiterentwicklung Ihres Hinweisgeberschutzsystems.

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