Unsere Leistungen als befähigte Person Gerüstnutzer – nach DGUV 201-011
Wir sorgen dafür, dass bei Ihnen nur auf sicheren Gerüsten gearbeitet wird.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 2121 - Teil 1) verpflichten Unternehmer, die Gerüste als Arbeitsmittel bereitstellen und benutzen lassen, sich nach jeder Montage und vor jeder Benutzung prüfen zu lassen.
DGUV 201-011
Gerüstprüfung
Gefährdungsbeurteilung
Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für Gerüstnutzer.
Unterweisung
Unterweisung in der sicheren Nutzung für alle Gerüstnutzer.
Beratung
Beratung für individuelle Schutzmaßnahmen in Verbindung mit der Gerüstnutzung.
Prüfung
Prüfung und Freigabe für alle Gerüstbauarten.