Unsere Leistungen als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
Die Baustellenverordnung schreibt in § 3 vor, dass der Bauherr verpflichtet ist einen SiGeKo zu bestellen sobald auf einer Baustelle unterschiedliche Firmen bzw. mehrere Gewerbe tätig sind.
Der SiGeKo kümmert sich zum Beispiel darum, dass eine Baustelle, auf der länger als einen Monat zwanzig Arbeiter gleichzeitig tätig sind, den zuständigen Behörden gemeldet wird. Gleichzeitig ist der SiGeKo für die Erstellung und konsequente Aktualisierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan-Plans zuständig.
SiGeKo
Baustellenkoordination
Sicherheits- und Gesundheitsschutz nach RAB 30
Beratung und Betreuung
Wir beraten und betreuen Sie in allen Fragen zu Sicherheits- und Gesundheitsschutz gemäß ASiG, DGUV 2 und BetrSichV.
Kontrollen
Laufende Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans vor Ort
Sicherheitsbegehungen
Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen auf Ihrer Baustelle.