Wir beraten und unterstützen Sie bei der betrieblichen Arbeitssicherheit um Arbeitsunfälle und Gefährdungen zu vermeiden und Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen zu schützen. Außerdem können wir Sie als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) unterstützen.
Von A wie Arbeitsschutz-organisation bis U wie Untersuchung von Arbeitsunfällen bieten wir Ihnen das gesamte Portfolie
Egal ob eine Brandschutzberatung oder die Konkrete Erstellung von Flucht und Rettungsplänen wir unterstützen Sie bei der Sicherung Ihres Unternehmens.
Als Fachkoordinator unterstützen wir Sie bei der Konzeption individueller Konzepte für das Unternehmen und bilden sogar Ihre Evakuierunshelfer aus.
Von der Baustellenkoordination bis zur Kontrolle zur Einhaltung der Maßnahmen kümmern wir uns um Ihr Bauvorhaben.
Wir sorgen dafür, dass bei Ihnen nur auf sicheren Gerüsten gearbeitet wird.
Wir beraten Sie nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für einen sicheren Umgang mit Gefahrstoffen.
Wir bieten die Schulung zum sicheren Umgang mit Diisocyanaten nach der EU REACH Verordnung.
Wir beraten Sie bei der Umsetzung eines internen Hinweisgeberschutz-systems in Ihrem Unternehmen.
Wir helfen Ihnen, die Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen sicherer zu machen.
Dazu stehen wir Ihnen mit unserem komplexen Fachwissen zum Thema Arbeitssicherheit zur Verfügung und beraten Sie ausführlich, erstellen Konzepte und die benötigten Unterlagen für den Arbeitsschutz im Unternehmen.
So erhalten Sie einen Gesamtüberblick über Gefahren und Gefährdungen in Ihrem Unternehmen und wir könnnen gemeinsam auf dieser Basis die nötigen Maßnahmen und Investitionen für den Bereich Arbeitsschutz festlegen.
Arbeitsschutzorganisation
Unterstützung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
(ob vorhanden oder im Aufbau)
Arbeitsplatzgestaltung
Beratung bei der arbeitsgerechten Gestaltung der Arbeitsplätze
Beratung bei offnen Fragen
Beratung zu allen Fragen der Arbeitssicherheit
Untersuchung von Arbeitsunfällen
Untersuchung von Arbeitsunfällen und Unterstützung bei der Umsetzung von notwendigen Maßnahmen
Betriebsbegehungen
Durchführung von Betriebsbegehungen zum Arbeitsschutz
Investitionsberatung
Beratung bei Anschaffung neuer Arbeitsmittel, Arbeitsmaschinen, Arbeitsverfahren und Gefahrstoffen
Gefährdungsbeurteilung
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
Betriebsanweisungen
Erstellen von individuellen Betriebsanweisungen
Schutzausrüstung
Beratung bei der Auswahl und der Verwendung von persönlichen Schutzausrüstungen
Sicherheitsunterweisungen
Durchführen von Sicherheitsunterweisungen
ASA-Sitzungen
Organisation und Durchführung von ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss-sitzungen)
Betreuungsmodelle
Grundbetreuung
Regelbetreuung
Alternative Betreuung
Brandschutzberatung
Beratung für vorbeugenden Brandschutz
Brandschutzbeauftragter
Wir bieten Ihnen
Unterstützung als externe Brandschutzbeauftragte
Brandschutzbegehungen
Durchführung von Objektbegehungen
Flucht und Rettungspläne
Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
Brandschutzhelfer Ausbildung
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer kann in unseren Räumen oder vor Ort in Ihrem Betrieb erfolgen.
Für die Anmeldung oder Terminabstimmung nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Beratung
Beratung als Fachkoordinator
Evakuierung für Klein- und Großbetriebe
Konzeption
Erstellung individueller Evakuierungskonzepte
für Ihr Unternehmen
Unterweisungen
Durchführung der
Unterweisungen für
Evakuierung oder Alarmfall
Ausbildung der Evakuierungshelfer
Ausbildung betrieblicher Evakuierungshelfer
Evakuierungshelfer Ausbildung
Die Ausbildung zum Evakuierungshelfer kann in unseren Räumen oder vor Ort in Ihrem Betrieb erfolgen.
Für die Anmeldung oder Terminabstimmung nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Was macht der SiGeGo?
Die Baustellenverordnung schreibt in § 3 vor, dass der Bauherr verpflichtet ist einen SiGeKo zu bestellen sonbald auf einer Baustelle unterschiedliche Firmen bzw. mehrere Gewerbe tätig sind.
Der SiGeKo kümmert sich zum Beispiel darum, dass eine Baustelle, auf der länger als einen Monat zwanzig Arbeiter gleichzeitig tätig sind, den zuständigen Behörden gemeldet wird. Gleichzeitig ist der SiGeKo für die Erstellung und konsequente Aktualisierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan-Plans zuständig. Hier kann der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator den Bauherrn und die Bauleitung unterstützen und entsprechend entlasten.
Baustellenkoordination
Sicherheits- und Gesundheitsschutz nach RAB 30
Beratung und Betreuung
Wir beraten und betreuen Sie in allen Fragen zu Sicherheits- und Gesundheitsschutz gemäß der Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes ASiG der DGUV 2 und der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV.
Kontrollen
Laufende Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans vor Ort
Sicherheitsbegehungen
Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen auf Ihrer Baustelle.
Wie sorgen dafür, dass bei Ihnen nur auf sicheren Gerüsten gearbeitet wird.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 2121 - Teil 1) verpflichten Unternehmer, die Gerüste als Arbeitsmittel bereitstellen und benutzen lassen, sich nach jeder Montage und vor jeder Benutzung prüfen zu lassen.
Gefährdungsbeurteilung
Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für Gerüstnutzer.
Unterweisung
Unterweisung in der sicheren Nutzung für alle Gerüstnutzer.
Beratung
Beratung für individuelle Schutzmaßnahmen in Verbindung mit der Gerüstnutzung.
Prüfung
Prüfung und Freigabe für alle Gerüstbauarten.
Die Gefahrstoffverordnung ist eine deutsche Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen im deutschen Arbeitsschutz.
Beratung nach GefStoffV
Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
nach GefStoffV
Erstellung und Anwendung von Betriebsanweisungen nach GefStoffV
Erstellung der Sicherheitsdatenblätter
und Gefahrstoffkataster
Ab 24. August 2023 muss bei Verwendung von Stoffen mit Diisocyanaten ab einem gewissen Konzentrationswert eine spezielle Schulung für Anwender und Lieferanten durchgeführt werden nach der europäischen REACH Verordnung. Wir führen diese Anwenderschulung direkt am Arbeitsplatz.
Die Schulung muss alle 5 Jahre wiederholt werden.
Der Staplerschein ist die Grundvoraussetzung dafür ein Flurförderzeug wie einen Gabelstapler zu bedienen.
Wir bieten die Ausbildung für den Staplerschein nach DGUV 308-001 an.
Benötigt Ihr Unternehmen ein effektives Hinweisgeberschutzsystem ?
Gemäß des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) vom 31.Mai 2023 sind alle Firmen mit 49 oder mehr Angestellten dazu verpflichtet ein internes Hinweisgebersystem einzurichten.
Die ArbeitsSchutz-CONFORM bietet Unterstützung und Beratung sowie ein System um Vorfälle anonym zu melden und schnell zu adressieren.
Die DGUV Vorschrift 2 (DGUV V2 Unfallverhütungsvorschrift) “Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit” bestimmt näher die Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung der sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) ergebenden Pflichten zu treffen hat.
Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen
umfassend, kompetent und vor allem dauerhaft zur Seite. Sprechen Sie uns an.
Telefon: +49 (0) 2327 6242903
Mobil: +49 (0) 170 1061969
E-Mail: arbeitssicherheit@as-conform.de
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